Immobilie erben
Immobilienerbe - Wichtigste Fragen und Antworten
Wer ein Immobilienerbe in Aussicht hat oder schon eine Immobilie geerbt hat, steht womöglich vor vielen neuen Fragen. Hier finden Sie Informationen zu einigen grundsätzlichen Themen, die Ihnen eine erste Orientierung geben soll.
Wie finde ich heraus, wer der Erbe ist?
Maßgeblich hierfür ist die Frage, ob der Erblasser ein Testament verfasst hat oder nicht. Wenn kein Testament und auch kein Erbvertrag vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge, die in §§1924ff des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt ist.
Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus?
Begünstigt werden bei den Verwandten in erster Linie die Erben 1. Ordnung. Das sind entweder die Kinder des Erblassers oder - falls keine Kinder mehr bedacht werden können - die Enkel.
Sind keine Erben 1. Ordnung vorhanden, geht der Nachlass an die Erben 2. Ordnung. Dies sind die Geschwister, Eltern, Halbgeschwister oder Nichten und Neffen.
Die Erben 3. Ordnung kommen nur dann zum Zuge, wenn es keine Erben 1. oder 2. Ordnung gibt. Dies sind Großeltern, Onkel, Tante sowie Cousins und Cousinen.
Die Erben 4. Ordnung sind die Urgroßeltern.
Neben Verwandten stehen auch Ehegatten ein gesetzlicher Erbteil zu.
Keine gesetzlichen Erben sind z.B. die Schwieger- oder Stiefeltern.
Wozu ist ein Testament gut?
Ein Testament wird verfasst, wenn individuelle Regelungen getroffen werden sollen, die von den Vorgaben der gesetzlichen Erbfolge abweichen.
Hier einige Beispiele:
Was ist ein Erbvertrag?
Ein Erbvertrag, zu Lebzeiten des Erblassers verfasst, hat wie ein Testament die Funktion, den letzten Willen des Erblassers festzuhalten und verbindliche Verfügungen zu seinem Vermögen im Falle seines Ablebens in Abweichung zur gesetzlichen Erbfolge zu treffen. Häufig beinhalten derartige Verträge zusätzlich Aussagen zu Verpflichtungen der einzelnen Parteien.
Was tun, wenn ich zwar eine Immobilie geerbt habe, es aber mehrere Erben gibt?
Hier wäre zunächst zu prüfen, ob Sie als klassische Erbengemeinschaft die Immobilie geerbt haben. Wie Sie mit der Immobilie weiter verfahren, müssten Sie dann gemeinschaftlich entscheiden. Eine Erbengemeinschaft kann durch eine sog. Auseinandersetzung aufgelöst werden. Wenn keine Einigung darüber erzielt werden kann, bleibt nur die Option, diese zivilrechtlich durchzusetzen.
Womöglich sind aber auch zu Teilen des Nachlasses besondere Verfügungen im Testament getroffen worden. Etwa die, dass eine Immobilie einem bestimmten Erben als Vermächtnis zugesprochen wurden. Dann sind Sie sogenannter Vermächtnisnehmer.
Wie finde ich heraus, wer der Erbe ist?
Maßgeblich hierfür ist die Frage, ob der Erblasser ein Testament verfasst hat oder nicht. Wenn kein Testament und auch kein Erbvertrag vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge, die in §§1924ff des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt ist.
Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus?
Begünstigt werden bei den Verwandten in erster Linie die Erben 1. Ordnung. Das sind entweder die Kinder des Erblassers oder - falls keine Kinder mehr bedacht werden können - die Enkel.
Sind keine Erben 1. Ordnung vorhanden, geht der Nachlass an die Erben 2. Ordnung. Dies sind die Geschwister, Eltern, Halbgeschwister oder Nichten und Neffen.
Die Erben 3. Ordnung kommen nur dann zum Zuge, wenn es keine Erben 1. oder 2. Ordnung gibt. Dies sind Großeltern, Onkel, Tante sowie Cousins und Cousinen.
Die Erben 4. Ordnung sind die Urgroßeltern.
Neben Verwandten stehen auch Ehegatten ein gesetzlicher Erbteil zu.
Keine gesetzlichen Erben sind z.B. die Schwieger- oder Stiefeltern.
Wozu ist ein Testament gut?
Ein Testament wird verfasst, wenn individuelle Regelungen getroffen werden sollen, die von den Vorgaben der gesetzlichen Erbfolge abweichen.
Hier einige Beispiele:
- Der Ehemann/die Ehefrau soll mehr erben als gesetzlich vorgegeben. Im sogenannten Ehegattentestament kann beispielsweise festgelegt werden, dass der hinterbliebene Partner zunächst der Alleinerbe ist. Sodann können sog. Schlusserben bestimmt werden, die nach dem Tode beider Eheleute zum Zuge kommen. Im sog. "Berliner Testament" einer Sonderform des Ehegattentestaments, sind die Kinder die Schlusserben.
- Es sollen Menschen nach dem Tode bedacht werden, die keine leiblichen Verwandten sind.
- Es sollen besondere Regelungen zu einzelnen Bestandteilen des Vermögens gemacht werden, zum Beispiel bei der Frage, wer welche Immobilien erbt.
Was ist ein Erbvertrag?
Ein Erbvertrag, zu Lebzeiten des Erblassers verfasst, hat wie ein Testament die Funktion, den letzten Willen des Erblassers festzuhalten und verbindliche Verfügungen zu seinem Vermögen im Falle seines Ablebens in Abweichung zur gesetzlichen Erbfolge zu treffen. Häufig beinhalten derartige Verträge zusätzlich Aussagen zu Verpflichtungen der einzelnen Parteien.
Was tun, wenn ich zwar eine Immobilie geerbt habe, es aber mehrere Erben gibt?
Hier wäre zunächst zu prüfen, ob Sie als klassische Erbengemeinschaft die Immobilie geerbt haben. Wie Sie mit der Immobilie weiter verfahren, müssten Sie dann gemeinschaftlich entscheiden. Eine Erbengemeinschaft kann durch eine sog. Auseinandersetzung aufgelöst werden. Wenn keine Einigung darüber erzielt werden kann, bleibt nur die Option, diese zivilrechtlich durchzusetzen.
Womöglich sind aber auch zu Teilen des Nachlasses besondere Verfügungen im Testament getroffen worden. Etwa die, dass eine Immobilie einem bestimmten Erben als Vermächtnis zugesprochen wurden. Dann sind Sie sogenannter Vermächtnisnehmer.
Was tun mit einer geerbten Immobilie?
Geerbte Immobilie verkaufen, vermieten oder selbst beziehen?
Wie Sie am sinnvollsten mit dem Immobilienerbe verfahren, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn Sie etwas für Ihre private Altersvorsorge tun möchten, kann eine Vermietung der Immobilie interessant sein, um für monatliche Zusatzeinkünfte zu sorgen. Wie geeignet diese dafür ist, hängt von ihrer Beschaffenheit, der Lage und dem aktuellen Zustand ab. Gern berate ich Sie eingehender zu diesem Thema.
Sie hätten gern einen Anhaltspunkt, wieviel der Verkauf der Immobilie erbringt? Dann ermitteln Sie online in wenigen Minuten einen ersten Schätzwert Ihrer Immobilie. Für eine genaue Marktpreiseinschätzung ist jedoch ein Vor-Ort-Termin nötig. Nehmen Sie auch in diesem Fall gern zu mir Kontakt auf.
Wie Sie am sinnvollsten mit dem Immobilienerbe verfahren, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn Sie etwas für Ihre private Altersvorsorge tun möchten, kann eine Vermietung der Immobilie interessant sein, um für monatliche Zusatzeinkünfte zu sorgen. Wie geeignet diese dafür ist, hängt von ihrer Beschaffenheit, der Lage und dem aktuellen Zustand ab. Gern berate ich Sie eingehender zu diesem Thema.
Sie hätten gern einen Anhaltspunkt, wieviel der Verkauf der Immobilie erbringt? Dann ermitteln Sie online in wenigen Minuten einen ersten Schätzwert Ihrer Immobilie. Für eine genaue Marktpreiseinschätzung ist jedoch ein Vor-Ort-Termin nötig. Nehmen Sie auch in diesem Fall gern zu mir Kontakt auf.
